Die Kanzlei

Naefe, Oberdorfer, Schmidt wurde im Mai 2002 neu gegründet. Wir vertreten vorwiegend inländische Unternehmen und Einzelpersonen in Angelegenheiten des gewerblichen Rechtschutzes, wobei das Gebiet der technischen Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster) und das Gebiet des deutschen und europäischen Kennzeichenrechts (Marken) Schwerpunkte bilden.

Darüber hinaus erbringen wir folgende Dienstleistungen:
  • Anmeldung, Erwirkung, Verteidigung und Durchsetzung aller Arten von Schutzrechten (Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster, Softwareschutz,...);
  • Mitwirkung bei der Anmeldung, Erwirkung, Verteidigung und Durchsetzung aller Arten von Schutzrechten im Ausland
  • Durchführung von Schutzrechts- und Firmennamensrecherchen sowie Firmenüberwachungen; Ermittlung und Beschaffung von Patentliteratur;
  • Entwicklung von Schutzrechts- und/oder Lizenzstrategien für technische und nichttechnische Schutzrechte;
  • Bearbeitung von Erfindungsmeldungen nach dem Arbeitnehmererfindergesetz (z.B. Fristüberwachung, Prüfung, Abgabe der erforderlichen Erklärungen); Abwicklung der Erfindervergütung;
  • Überwachung und Einzahlung von Jahres- und/oder Aufrechterhaltungsgebühren für Schutzrechte und Schutzrechtsanmeldungen;
  • Recherche nach und Registrierung von Domains, Überwachung Dritter hinsichtlich kollidierender Domainregistrierungen.